Gesetze / Fünfundvierzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung

RheinSchPVAbwV 45

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2027 außer Kraft.

§ 3